A. Lichthöhe
Alle Leuchten müssen die gleiche Montagehöhe (vom Leuchtmittelpunkt bis zum Boden) aufweisen. Übliche Straßenlaternen mit langem Ausleger und Kronleuchter (6,5–7,5 m), Bogenleuchten für die Schnellfahrspur mindestens 8 m und Bogenleuchten für die Langsamfahrspur mindestens 6,5 m.
B. Höhenwinkel der Straßenlaterne
1. Der Neigungswinkel der Lampen sollte anhand der Straßenbreite und der Lichtverteilungskurve bestimmt werden, und jeder Neigungswinkel der Lampen sollte einheitlich sein.
2. Falls die Lampe verstellbar ist, sollte die Mittellinie der Lichtquelle im Breitenbereich L/3-1/2 liegen.
3. Bei der Installation der Langarm- oder Armlampe sollte der Lampenkopf 100 mm höher als der Lampenmast sein.
4. Bei Speziallampen sollte die Lichtverteilungskurve zur Bestimmung der Lampenhöhe herangezogen werden.
C, Leichter Körper
Die Lampen und Laternen müssen fest und aufrecht stehen, nicht wackeln oder schief hängen. Der Lampenschirm muss unbeschädigt sein. Beschädigte Reflektorschirme müssen umgehend ausgetauscht werden. Gusseiserne Lampenfassungen mit Rissen dürfen nicht verwendet werden. Der Lampenkörper muss zum Lampenfuß passen und darf nicht zu lang sein. Transparente Abdeckung und Reflektorschirm müssen vor der Montage gereinigt werden. Der Verschlussring der transparenten Abdeckung muss intakt und leichtgängig sein, um ein Herunterfallen zu verhindern.
D、 Elektrischer Draht
Die elektrische Leitung muss aus isoliertem Leder bestehen. Der Kupferkern muss mindestens 1,37 mm², der Aluminiumkern mindestens 1,76 mm² messen. Bei der Verbindung mit der Freileitung muss die Leitung beidseitig symmetrisch um den Mast verlegt werden. Der Überlappungsabstand beträgt 400–600 mm von der Mastmitte und muss auf beiden Seiten gleich sein. Bei einer Überlappung von mehr als 4 Metern ist eine zusätzliche Stütze in der Mitte erforderlich.
E. Flugversicherung und Filialversicherung
Straßenlaternen müssen mit Sicherungen ausgestattet und an Feuerlöschleitungen angeschlossen sein. Bei Straßenlaternen mit Vorschaltgeräten und Kondensatoren muss die Sicherung außen am Vorschaltgerät und der elektrischen Sicherung angebracht sein. Für Quecksilberdampflampen bis 250 Watt gilt eine 5-Ampere-Sicherung. 250-Watt-Natriumdampflampen können mit einer 7,5-Ampere-Sicherung und 400-Watt-Natriumdampflampen mit einer 10-Ampere-Sicherung abgesichert werden. Glühlampenleuchter müssen mit zwei Sicherungen ausgestattet sein: einer 10-Ampere-Sicherung am Mast und einer 5-Ampere-Sicherung an der Lampenkappe.
F. Straßenlaternenabstand
Der Abstand zwischen Straßenlaternen hängt im Allgemeinen von der Straßenbeschaffenheit, der Leistung und Höhe der Laternen sowie weiteren Faktoren ab. Im Stadtverkehr beträgt der übliche Abstand zwischen Straßenlaternen 25 bis 50 Meter. Bei Strommasten oder Oberleitungen für Oberleitungen beträgt der Abstand 40 bis 50 Meter. Bei Landschafts-, Garten- und anderen kleinen Straßenlaternen kann der Abstand bei geringerer Leuchtkraft etwas verringert werden, beispielsweise auf etwa 20 Meter. Die tatsächliche Größe des Abstands richtet sich jedoch nach den individuellen Bedürfnissen des Kunden oder den baulichen Vorgaben. Um Kosten zu sparen, sollten Straßenlaternen möglichst an Strom- und Lichtmasten installiert werden. Bei unterirdischer Stromversorgung ist ein geringerer Abstand von 30 bis 40 Metern empfehlenswert, um eine gleichmäßige Ausleuchtung zu gewährleisten.
Veröffentlichungsdatum: 02.02.2021







